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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Art. 1 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle von der inkassolution GmbH (inkassolution) erbrachten Dienstleistungen.

    Art. 2 Die inkassolution GmbH verpflichtet sich, alle Aufträge (Forderungen) zeitnah zu bearbeiten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Möglichkeiten auszuschöpfen, welche eine schnelle Forderungseinbringung gewährleisten.

    Art. 3 Jeder Inkassofall wird nach Eingang geprüft, bewertet, eröffnet und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber wird bei allen wichtigen Schritten telefonisch oder auf elektronischem Wege informiert.

    Art. 4 inkassolution übernimmt keine Haftung für ungerechtfertigte Forderungen. Die inkassolution behält sich das Recht vor, die Bearbeitung aussichtsloser Forderungen einzustellen.

    Art. 5 Die Auszahlung eingebrachter Forderungen erfolgt zum Ende des jeweiligen Monats, in dem der Zahlungseingang stattgefunden hat. inkassolution GmbH behält sich das Recht vor, erhaltene Forderungen mit offenen Rechnungen zu verrechnen. Bei Teilzahlungen erfolgt die Auszahlung erst dann, wenn die gesamte Forderungssumme vollständig beglichen wurde. Bei einer ausserterminlichen Zahlung wird dem Auftraggeber eine administrative Gebühr von CHF 50.- verrechnet.

    Art. 6 Die Überwachung von Verlustscheinen ist ebenfalls kostenlos. Bei erfolgreicher Eintreibung  wird dem Auftraggeber eine Erfolgsprovision i.H. v. 30% des Bruttobetrages verrechnet. Amtliche Kosten, welche bei einem bestehendem Verlustschein entstehen, gehen zu lasten von inkassolution GmbH. Alle Inkassovorgänge, die zum provisorischen oder definitiven Verlustschein führen, gehen in das Verlustscheininkasso über. Der Kunde kann seine Mandate jederzeit zurückziehen, hat aber von inkassolution verauslagte Kosten und den vom Schuldner anerkannten Verzugsschaden zu entrichten. Im Verlustscheininkasso auch das Erfolgshonorar auf die gesamte Forderungssumme. Der Kunde trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten und Risiken.

    Art. 7 Die inkassolution verrechnet ihre Kosten u.a. in Form eines Verzugsschadens. Diese Verzugskosten werden nur der Schuldnerin / dem Schuldner in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird von der Erstattung dieser Kosten freigestellt.

    Art. 8 Die eingetriebenen Zinsen wie auch Mahngebühren werden vollständig an die inkassolution GmbH abgetreten.

    Art. 9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der inkassolution GmbH Direktzahlungen des Schuldners umgehend, spätestens innerhalb von 10 Tagen zu melden.

    Art. 10 Die inkassolution GmbH ist berechtigt, mit dem Schuldner Teilzahlungsverträge abzuschließen.

    Art. 11 Der Auftraggeber zahlt nichts im Falle eines erfolgreichen Forderungseinzuges durch inkassolution. Im Falle eines n icht erfolgreichen Forderungseinzuges sind vom Auftraggeber lediglich die Kosten der Ämter zu erstatten.

    Art. 12 Durch die telefonische Bestätigung oder mit Absenden eines Inkassoauftrages wird ein verbindlicher Vertrag hinsichtlich der gewünschten Dienstleistung abgeschlossen.

    Art. 13 Die inkassolution GmbH bietet seinen Kunden weltweites Auslandsinkasso an. Diese Leistungen ergeben sich aus der Zusammenarbeit mit externen Inkassobüros und Anwaltskanzleien der jeweiligen Länder vor Ort an. Das Auslandsinkasso ist provisionspflichtig. Die jeweils gültigen Erfolgsprovisionen wie auch die Vertragsbedingungen sind auf: www.inkassolution.ch/ auslandsinkasso.html ersichtlich.

    Art. 14 Der Auftraggeber bezieht die Inkasso-Dienstleistung für die von ihm gewünschte Jahresmitgliedschaft gemäss der jeweils aktuell gültigen Preisliste exklusive MwSt. Diese Vereinbarung ist für die gewählte feste Vertragsdauer abgeschlossen. Sie erneuert sich bei Ablauf stillschweigend um ein Jahr, sofern
    Bei einer telefonischen Auftragserteilung kommt der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen bereits innerhalb des jeweiligen Gesprächs zustande, die hierfür notwendige Zustimmung erteilt der Kunde telefonisch. Für die telefonische Auftragserteilung besteht, zur Sicherheit beider Parteien, jeweils ein „Voice File“ abgespeichert bei der inkassolution GmbH.

    Art. 15 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Kanton Zug, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. inkassolution hat das Recht, den Vertragspartner bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Es kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.

    Art. 16 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

    Art. 17 Wir behandeln personenbezogene Daten (z.B. zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenübermittlungmit) absoluter Vertraulichkeit. Wir orientieren uns jederzeit und uneingeschränkt an der jeweils gültigen Datenschutzverordnung. Um unseren Aufgaben nachzukommen, erheben, verarbeiten und übermitteln wir fallbezogen nachfolgende Daten: Adressen, Kontodaten, Kontakt- daten und Stammdaten. Dabei verwenden wir die von uns erhobenen bzw. die an uns übermittelten
    personenbezogenen Daten ausschliesslich zur Kommunikation mit unseren Auftraggebern und deren Debitoren. Auf Verlangen löschen wir die bei uns gespeicherten Daten, sofern dies mit dem jeweiligen Fall sowie der aktuellen Rechtssprechung vereinbar ist. Die Weiterleitung von Daten (Gläubiger/Debitoren an Dritte, wie zum Beispiel: Wirtschaftsauskunftbank) unternehmen wir nur zum Zwecke der Auftragsbearbeitung. Sie haben das Recht zu dem Zeitpunkt Auskunft/Einsicht über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu bekommen.

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    Hier finden Sie unser Inkasso-Glossar. Wir erklären Ihnen Begriffe zum Thema Inkasso.

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    “Bei der inkassolution GmbH werden alle Fälle speditiv bearbeitet. Genau dieses Vorgehen ist für uns eine spürbar grosse Entlastung. Wir wissen, dass unsere Aussenstände durch inkassolution in den meisten Fällen immer eingeholt werden…”

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