Betreibung
Geld bzw. Schulden eintreiben gestaltet sich manchmal schwierig. Kann eine offene Rechnung oder Forderung auf dem aussergerichtlichen Wege nicht eingeholt werden, besteht im Schweizerischen Recht die Möglichkeit, eine Betreibung einzuleiten. Ein Betreibungsbegehren gibt Ihnen als Gläubiger die Möglichkeit, offene Forderungen in Bern, Basel, Zürich, Genf, Winterthur, Luzern, Thurgau und überall in der Schweiz auf dem gerichtlichen Wege einzufordern.
Ob sich im individuellen Inkassofall die Einleitung einer Betreibung bei einer einzelnen Forderung lohnt, sollten Sie von Inkassoexperten prüfen lassen. Vielleicht besteht Privatkonkurs des Schuldners und Ihr Gegenüber ist zahlungsunfähig. Wir führen für unsere Kunden vor dem Gang zum Betreibungsamt eine kostenlose Bonitätsprüfung durch. Diese Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Schuldners kann die Entscheidung „Betreibungen ja oder nein?“ vereinfachen. Sind ersteinmal Betreibungen gegen eine Person eingeleitet, werden diese im Betreibungsregister festgehalten.
Die einzelnen Schritte und Regeln einer Betreibung sowie Informationen zum Betreibungsregister werden im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) klar beschrieben. Übrigens: Gegenstand eines Betreibungsverfahrens ist nicht die Prüfung, ob eine Schuld zu Recht oder zu Unrecht besteht. Welche Art von Schulden gibt es? Wir unterscheiden zwischen Geldforderungen zwischen Privatpersonen, Firmen und Steuerschulden. Erfolgt auf Mahnungen keine Reaktion des Schuldners, ist der nächste Schritt des Gläubigers gefragt. >> Inkasso beauftragen
Betreibung auf Pfändung – Betreibungsbegehren CH
Bei einem Betreibungsverfahren wird dem Schuldner im ersten Schritt ein Zahlungsbefehl über den Briefkasten zugestellt. Zuerst müssen Sie jedoch ein zuständiges Amt finden. Damit der Schuldner einen Zahlungsbefehl erhalten kann, ist es notwendig, das entsprechende Formular auszufüllen. Innert 20 Tagen kann der Schuldner nun den geforderten Betrag plus die entstandenen Betreibungskosten beim Betreibungsamt begleichen, indem er eine Schuldanerkennung macht. Die Vereinbarung über eine Ratenzahlung kann mit dem Betreibungsamt ebenfalls verhandelt werden, um die Schulden zu begleichen.
Fechtet der Schuldner den Zahlungsbefehl an, so wird er innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erheben. Das Betreibungsbegehren kann unter diesen Umständen nur fortgesetzt werden, wenn der Gläubiger Klage erhebt. Wird bei der Betreibung hingegen kein Rechtsvorschlag erhoben, folgt automatisch das Fortsetzungsbegehren nach Art. 88 SchKG.
An die Pfändungsankündigung schliesst sich nun die Pfändung nach Art. 89 ff SchKG. Die Verwertung von Gegenständen und Einkommen wird nun geprüft. Kann die offene Schuld über die Verwertung gedeckt werden, ist der Inkassofall vom Tisch. Andernfalls erhält der Gläubiger einen Verlustschein.
Inkassounternehmen leitet Betreibungsverfahren ein
Die meisten Gläubiger ziehen sich aus der Geldeintreibung heraus und überlassen die Eintreibung offener Forderungen Inkassospezialisten. Wir von der inkassolution GmbH stehen für Professionalität, Kompetenz und Zuverlässigkeit beim Geld eintreiben. Unser oberstes Ziel ist es, Sie und Ihre Schuldner ohne Gericht schnell auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Auf ein gerichtliches Verfahren verzichten wie gerne.
Erkennen wir allerdings, dass die Vereinbarung über eine Zahlung, eine Ratenzahlung oder ein Vergleich schwierig wird, übernehmen wir für Sie auch gerne die Einleitung einer Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt. Sie haben Fragen zum Ablauf oder den Kosten einer Konkursandrohung bzw. Pfändungsankündigung? Lernen Sie uns einfach in einer ausführlichen Inkassoberatung kennen!
Wir übernehmen gerne Ihr Inkasso- und Mahnwesen inklusive Zahlungsaufforderung an Unternehmen und Privatpersonen. Wir entlasten Sie mit unserer Inkassokompetenz im wirtschaftlichen Alltag. Überlassen Sie uns alle Aufgaben rund um Rechtsöffnung, Rechtsvorschlag, Konkursbetreibung, Betreibungskosten, Pfändungsverfahren und Co.
Betreibungen Schulden über Betreibungsamt einholen
Haben Sie uns mit der Eintreibung Ihrer offenen Forderungen beauftragt, so werden unsere Inkassomitarbeiter alles daran setzen, Ihre Gelder schnell und unkompliziert einzutreiben. Wir werden in ein offenes Inkassogespräch mit Ihren Schuldnern treten und versuchen, eine zufriedenstellende Inkassolösung zu finden.
Erfahrungsgemäss schaffen wir es in über 60% aller Inkassofälle bereits beim ersten Telefoninkasso, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. So sparen sich die meisten unserer Kunden die Einleitung einer Betreibung. Der Verzicht auf eine Betreibung bringt gleich mehrere Vorteile mit sich:
- Entlastung der Betreibungsämter
- Kostenersparnis
- Zeitersparnis
- Kundenerhalt
Die Einleitung einer Betreibung hinterlässt bei Ihren Kunden immer einen faden Beigeschmack. Wir sehen daher die Einleitung einer Betreibung als letzten Ausweg. Rufen Sie uns an unter 0800 – 43 44 44 oder schreiben Sie uns hier: kostenlose Beratung
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