Forderungskauf (Factoring)
Gläubiger haben die Möglichkeit, offene Forderungen beispielsweise an ein Inkassounternehmen oder eine Factoringgesellschaft zu verkaufen. Der Gläubiger verkauft seine offene Forderung mit allen Rechten und Pflichten. In diesem Fall spricht man von Forderungskauf bzw. Forderungsankauf. Durch den Forderungsankauf kann ein Gläubiger seine Liquidität schnell und effektiv verbessern.
Durch diese Form der Geldeintreibung wird das eigene Inkassomanagement entlastet. Der Inkassofall kann schnell ad acta gelegt werden. Mit Hilfe des Forderungskaufes können auch Inkassofälle, die aussichtslos erscheinen, einfach und schnell in bares Geld gewandelt werden.
Der Inkassodienst (bzw. das Factoring-Unternehmen) wird vor dem Kauf der offenen Forderung das Ausfallrisiko prüfen. Demnach wird der Preis für die offene Forderung festgelegt. Der Gläubiger erhält zwar nicht den vollen Rechnungsbetrag, dafür ist ihm sein Geld sicher und er kann den Inkassofall zu den Akten legen.
Für den Forderungsankauf eignen sich angemahnte Rechnungen ebenso wie bereits titulierte Forderungen. Der Inkasso Service wird die erworbenen Forderungen mit den zur Verfügung stehenden Inkassomitteln versuchen, im eigenen Namen einzutreiben.
Offene Forderungen verkaufen
Ob es im Einzelfall sinnvoller ist, offene Forderungen zu verkaufen oder im eigenen Namen einzutreiben, können Inkassospezialisten einschätzen. Die Entscheidung ist von vielen Faktoren abhängig, wie beispielsweise
- Einschätzung des Ausfallrisikos
- Zahlungsmoral des Schuldners
- Höhe der offenen Rechnung
- Sitz des Schuldners (Ausland)
Das Team der inkassolution GmbH berät gerne ausführlich zum Thema Forderungskauf und Auslagerung des gesamten Forderungsmanagements.
Für Unternehmen besteht schliesslich auch die Möglichkeit, anstatt offene Forderungen zu verkaufen, die inkassolution GmbH dauerhaft mit dem Forderungsmanagement zu beauftragen. Die Auslagerung des Mahn- und Inkassowesens hat den Vorteil, dass sich der Gläubiger nachhaltig Freiräume für sein Kerngeschäft schafft.
Ist er hingegen auf das „schnelle Geld“ aus, so macht es durchaus Sinn, an einen Verkauf der Forderungen zu denken. In diesem Fall wird das Inkassobüro die offene Rechnung im eigenen Namen eintreiben. Möglicher Ärger mit dem Schuldner während der Inkassobearbeitung wird komplett fern gehalten.