Verlustscheinservice
Das Schweizerische Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) regelt unter anderem das Betreibungsverfahren. Demnach wird als Schuldanerkennung ein Verlustschein ausgestellt, wenn der Schuldner zahlungspflichtig, jedoch zahlungsunfähig ist. Offene Forderungen werden zwar aus einem Pfändungsverfahren oder einem Konkursverfahren bedient, doch nicht selten bleiben Teilforderungen offen. Hierüber erhält der Gläubiger eine Verlustscheinurkunde. Dieses Schuldanerkenntnis ermöglicht es dem […]