Verlustscheinservice
Das Schweizerische Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) regelt unter anderem das Betreibungsverfahren. Demnach wird als Schuldanerkennung ein Verlustschein ausgestellt, wenn der Schuldner zahlungspflichtig, jedoch zahlungsunfähig ist. Offene Forderungen werden zwar aus einem Pfändungsverfahren oder einem Konkursverfahren bedient, doch nicht selten bleiben Teilforderungen offen. Hierüber erhält der Gläubiger eine Verlustscheinurkunde.
Dieses Schuldanerkenntnis ermöglicht es dem Gläubiger auch noch nach Jahren, seine offenen Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Eine solche Verlustscheinbewirtschaftung kann sehr langwierig sein, darum kann man auch für diese Aufgaben Inkassounternehmen beauftragen. Eine Forderungsmanagement GmbH lässt sich über ein Inkassoportal oder auf eigene Faust im Internet finden. Schliesslich muss von Zeit zu Zeit die Bonität des Schuldners geprüft werden, um herauszufinden, ob sich ein Fortsetzungsverfahren lohnt.
Ein Verlustschein lässt sich nur dann in Bares wandeln, wenn der Kunde mittlerweile zu Geld gekommen ist, beispielsweise
- Durch eine Erbschaft
- Eine hohe Einmalzahlung
- Gehaltserhöhungen
- Schenkung
Verlustscheine bearbeiten lassen
Damit Verlustscheine nicht in Vergessenheit geraten, bieten Inkassounternehmen einen speziellen Verlustscheinservice an. Überträgt ein Gläubiger seine Verlustscheine an ein Inkassounternehmen, so wird dieses versuchen, die Zahlungen im Sinne seines Auftraggebers einzufordern. Bonitätsprüfungen und Wirtschaftsauskünfte werden eingeholt und auf Wunsch eine Fortsetzung der Betreibung veranlasst.
Der Verlustscheinservice ist vor allem für KMU und Unternehmen mit mehreren Verlustscheine sehr praktisch, da wertvolle Freiräume geschaffen werden. An der Stelle, wo sonst Verlustscheine verloren gelten, können Schweizer Inkassobüros diese in bares Geld wandeln. Ein Verlustschein verjährt nach 20 Jahren. Während dieser Zeit kann es durchaus sinnvoll sein, einen Inkassoexperten mit der Verlustscheinbearbeitung zu beauftragen.
Vorteil bei der inkassolution GmbH
Übertragen Sie unserem Inkassounternehmen die Bearbeitung Ihrer Verlustscheine, kostet Sie das keinen CHF. Unser Inkassobüro erhebt erst bei Zahlungserfolg einen prozentualen Anteil der eingetriebenen Geldsumme (ca. 30% des Forderungsbetrages).
Somit lohnt sich die Übertragung Ihrer Verlustscheine an unser Inkassobüro in jedem Fall. Wir erstellen Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte. Die Übertragung Ihrer Verlustscheine an unseren Inkassoservice erfolgt zu einem absolut fairen Preis.
Überzeugen Sie sich selbst von der Professionalität und Zuverlässigkeit unserer Inkassofirma in der Schweiz.