Konkurs
Der Konkurs ist nichts anderes als die Zahlungsunfähigkeit bzw. die Insolvenz eines Schuldners. Ist ein Geschäftspartner zahlungsunfähig, bedeutet das auch für sein Gegenüber ein Problem, denn er möchte sein Geld eintreiben, das ihm zusteht. Manchmal können offene Forderungen nicht bedient werden, die den Gläubiger selbst in einen Liquiditätsengpass treiben.
Ihr Kunde zahlt seine offenen Rechnungen nicht. Zahlungserinnerung und Mahnung sind bereits versendet und die Zahlungsfrist ist erneut verstrichen? Als Gläubiger können Sie eine juristische Person als zahlungsunfähig erklären lassen, wenn aus einer Betreibung heraus der geforderte Betrag nicht gezahlt wird. Ab dem 20. Tag nach Bekanntgabe des Zahlungsbefehls, können Sie sich an das Betreibungsgericht wenden und den Konkurs des Schuldners melden:
- Zahlungsbefehl
- Fortsetzungsbegehren
- Pfändungsankündigung / Konkursandrohung
- Ausstellung eines Verlustscheines
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, selbst Konkurs anzumelden, wenn Sie Ihr Unternehmen als insolvent betrachten. Als Folge des Konkurses wird die Geschäftstätigkeit der juristischen Person geschlossen. Die Löschung aus dem Handelsregister wird vorgenommen. Pfändbare Vermögenswerte werden verwertet. Im sogenannten Verwertungsverfahren werden mit dem Erlös offene Forderungen der Gläubiger beglichen.
Unterschied Konkurs und Insolvenz
Gibt es einen Unterschied zwischen Konkurs und Insolvenz? Oder bedeuten beide Begriffe die umgangssprachlich bekannte Unternehmenspleite?
Grundsätzlich stehen beide Begriffe für die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Der Schuldner kann die gegen Ihn bestehenden, offenen Forderungen nicht mehr bezahlen. Der Konkurs bedeutet das Aus für das Unternehmen. Offene Forderungen werden hierbei noch so gut es geht bedient, danach ist die Firma Pleite und nicht mehr geschäftsfähig.
Die Insolvenz findet sich auch im privaten Bereich wieder. Besonders im privaten Bereich ist die Privatinsolvenz eine gängige Methode, seine Schulden zu bereinigen. Bei der Firmeninsolvenz bzw. Privatinsolvenz geht – ebenso wie beim Konkurs – eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners voraus.
Ein Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt, der offene Geschäfte des insolventen Schuldners abwickelt. Es folgt die Wohlverhaltensphase, nach der der Schuldner von seiner Restschuld befreit wird. Im Gegensatz zum Konkurs hat der Schuldner bei der Insolvenz also die Möglichkeit, ein neues, schuldenfreies Leben zu beginnen.