Mahnung
Eine Mahnung wird auch als Zahlungserinnerung oder Zahlungsaufforderung bezeichnet. Dabei ist eine Zahlungserinnerung eher die freundliche Version der Mahnung, denn sie hat keine weiteren Folgen, wenn der Kunde dennoch seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Man bezeichnet diese Inkassoschritte beim Inkasso Schweiz auch als vorrechtliches Inkasso.
Mit einer Mahnung fordert der Gläubiger der Schuldner auf, die geschuldete Leistung innert einer bestimmten Frist zu erbringen. Eine Betreibung soll vermieden werden. Nach einer Zahlungserinnerung wird die erste Mahnung versendet. Diese ist ähnlich aufgebaut, wie die Rechnung. Zudem muss jedoch noch aufgeführt werden, dass es sich bei diesem Mahnschreiben um eine Mahnung handelt. Ein Mahnschreiben muss folgende Inhalte enthalten:
- Rechnung, auf die sich das Mahnschreiben bezieht
- Rechnungsnummer und Rechnungssumme
- Zahlungsziel muss mit konkretem Datum festgesetzt werden
- Kontodaten, auf welches Konto die Zahlung erfolgen soll
Zudem müssen Mahnungen auch Angaben über den Schuldner sowie den Gläubiger enthalten (vollständiger Name und Adresse, Angaben zur Umsatzsteuerpflicht des Gläubigers).
Weitere Inhalte eines Mahnschreibens
Ausserdem gibt es die Möglichkeit, Verzugszinsen in Mahnungen geltend zu machen. Diese müssen in einem Mahnschreiben explizit ausgewiesen werden (Zeitraum und Begründung, Höhe und Erklärung des Zinssatzes). Auch Mahngebühren können erhoben werden und müssen in der Mahnung ebenfalls konkret aufgeführt werden.
Mahnungen sollten unverzüglich dann versendet werden, wenn der Gläubiger feststellt, dass die Zahlung nicht in der vorgegebenen Zahlungsfrist auf seinem Konto verbucht werden kann. Ist eine Verbindlichkeit fällig, gerät der Schuldner durch das Mahnen in Zahlungsverzug. Im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist der Zahlungsbefehl als Mahnung zu betrachten.
Hat man einmal gemahnt, kann auch ein zweites und drittes Mahnschreiben versendet werden. Ob diese jedoch dann den gewünschten Zahlungserfolg bringen, sei dahingestellt. Der nächste Schritt ist daher für die meisten Unternehmen die Einleitung eines Betreibungsverfahrens. Wenn Gläubiger ihre offenen Forderungen gerichtlich geltend machen möchten, ziehen sie meist ein professionelles Inkassobüro zurate.
Die inkassolution GmbH ist ein Schweizer Inkassobüro, dass sich bereits ab der ersten Zahlungserinnerung um den professionellen Forderungseinzug kümmert. Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen jeder Branche können den professionellen Inkassoservice gleichermassen in Anspruch nehmen.