Verlustschein – und nun?
Für Sie als Gläubiger aus Bern, Zürich, Schwyz, Basel und Genf sind zahlungsunwillige Kunden ebenso ärgerlich wie für Gläubiger aus anderen Gebieten der Schweiz. Doch auch mit professionellem Inkasso Service bleibt eine aussergerichtliche Geldeintreibung in wenigen Einzelfällen dennoch erfolglos.
Unser Inkassounternehmen informiert Sie gerne auch über die Chancen einer Betreibung. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit auf Inkassoerfolg bei einer gerichtlichen Geldeintreibung? Nach durchgeführter Bonitätsprüfung lassen sich die Erfolgschancen einer Betreibung besser einschätzen. Die inkassolution GmbH prüft die Bonität Ihres Kunden für Sie kostenlos, wenn Sie uns als Inkassounternehmen beauftragen.
Ist Ihr Schuldner zahlungsunfähig, bekommen Sie nach erfolgloser Pfändung vorerst nur einen Verlustschein ausgestellt. Doch auch die Ausstellung eines Verlustscheines ist als Inkassoerfolg zu sehen, auch wenn Ihre offene Rechnung vorerst unbezahlt bleiben wird. Der Verlustschein ist ein wichtiges Dokument, dass als Schuldanerkennung gilt.
Verlustscheinbewirtschaftung – bares Geld
Auch nach Jahren können Sie mit diesem Verlustschein Ihre offene Rechnung gerichtlich geltend machen, ohne ein erneutes Betreibungsverfahren einzuleiten. Daher sollten Sie einen Verlustschein sorgfältig aufbewahren. Eine regelmässige Überprüfung gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Schuldner seine offene Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt begleichen kann.
Lassen Sie Ihre Verlustscheine daher keinesfalls im Schrank verstauben. Auch die Verlustscheinbewirtschaftung zählt zu unseren täglichen Inkassoaufgaben. Wir leiten in den ersten sechs Monaten nach Ausstellung des Verlustscheins für Sie das Fortsetzungsbegehren ein. Wir halten ein Auge auf die finanzielle Situation Ihrer Schuldner.
Unser Inkassoteam übernimmt die Bearbeitung Ihrer Verlustscheine in Zürich, Glarus, Graubünden, Luzern, Aargau, Zug und anderen Regionen und Städten der Schweiz. Ein Verlustschein verjährt erst nach 20 Jahren. Während dieser Zeit besteht immer die Chance auf bares Geld.
Inkassoservice für Schweizer Unternehmen
Kleine und grosse Betriebe, Selbständige und KMU – immer mehr Gläubiger aus Zürich, Bern, Basel, Genf, Winterthur, St. Gallen, Luzern, Aargau, Zug und anderen Ortschaften der Schweiz vertrauen auf unser Inkassobüro – die inkassolution GmbH. Sie alle profitieren von
- kostenlosem Inkasso Zug, Aargau, Luzern, Graubünden
- Inkassomanagement Zürich, Bern, Basel, Genf
- Verlustschein-Bewirtschaftung Gallen, Winterthur, Schwyz
- Inkasso Service Lausanne, Lugano, Biel
Ob Sie in Zürich, Schwyz, Basel, Genf, Bern, St. Gallen, Winterthur, Zug, Aargau, Graubünden oder Luzern sitzen – die inkassolution GmbH ist zuverlässiger Inkassopartner für die gesamte Schweiz. Neben mittelständischen Unternehmen und Selbständigerwerbenden vertrauen uns auch Privatpersonen die Eintreibung ihrer offenen Forderungen an.
Verlustscheine – Vorteile & Nachteile
Wird Ihnen ein Verlustschein innerhalb eines Betreibungsverfahrens ausgestellt, bedeutet das für Sie als Gläubiger, dass Sie vorerst auf bares Geld verzichten müssen. Der Schuldner ist nachweislich zahlungsunfähig. Handelt es sich jedoch um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit, haben Sie durchaus zu einem späteren Zeitpunkt die Chance, den Verlustschein einzulösen.
Allerdings erhalten Sie auf den im Verlustschein beurkundeten Betrag keine Zinsen. Als Gläubiger haben Sie auch die Möglichkeit, diesen Verlustschein als Zahlungsmittel zu verwenden. Verlustscheine können grundsätzlich auf andere Personen und Firmen übertragen werden. Auch der Verkauf eines Verlustscheines ist durchaus gängige Inkassopraxis.
Sie haben Fragen zum Thema Verlustschein, Betreibungsverfahren und Verlustscheinbewirtschaftung? Sie besitzen Verlustscheine und suchen eine kompetente Inkassofirma, die sich zuverlässig um die Bearbeitung Ihrer Verlustscheine kümmert? Stellen Sie Ihre Fragen an unser Expertenteam einfach telefonisch unter 0800 – 43 44 44 oder schreiben Sie uns hier > Verlustscheine Inkassoberatung